Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen – kostenlos!
Das Erstgespräch zum Kennenlernen ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam erarbeiten wir ein Programm nach Ihren individuellen Wünschen und Sie entscheiden, wann Sie meine Leistungen
in Anspruch nehmen möchten.
Ich bin selbstständig tätig. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Nach der ersten Stunde rechne ich in 15-Minuten-Einheiten ab. Eine gesetzlich normierte Anfahrtspauschale fällt ab 5km an.
Vorteilhafte Abrechnung
Meine Betreuungsleistungen können nach § 35a Einkommensteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent bis zu maximal 4.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Private Abrechnung
Wenn wir privat abrechnen, erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Allen pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad (1-5) steht der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung. In Schleswig-Holstein
kann ich mit der Pflegeversicherung direkt abrechnen. Ansonsten gehen Sie in Vorleistung und begleichen meine Rechnung und reichen diese bei der Pflegeversicherung ein. Kosten, die den
Entlastungsbetrag überschreiten, müssen selbst getragen werden. Die gesetzlichen Regelungen für den Entlastungsbetrag finden Sie im § 45b SGB XI.
Eine Abrechnung ab Pflegegrad 2 und unter bestimmten Voraussetzungen, kann über Verhinderungspflege und teilweise Kurzzeitpflege erfolgen. Ich informiere Sie gern.
Einige der auf diesen Seiten erwähnten Informationen habe ich kompakt in einer Informations-Faltbroschüre zusammengefasst. Die gibt es bei mir in gedruckter Form und ist hier zum Herunterladen bereitgestellt, bitte hier klicken: